Sitzung: 19.09.2017 GRS_42_2017
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Dem Antrag auf
Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans
„Am südöstlichen Ortsrand, Ettenbeuren“ – hier Überschreitung der Baugrenze, §
6 Nr. 5 der Bebauungsplansatzung - zur Errichtung eines Gartenhauses aus Holz
an der Westseite des Grundstücks Fl.Nr. 238/5 Gemarkung Ettenbeuren, Maienweg
19 (6 m x 4m, Bruttorauminhalt < 75m³), durch Herrn Hubertus Mahler wird
zugestimmt.