Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am südöstlichen Ortsrand, Ettenbeuren“ – hier Überschreitung der Baugrenze, § 6 Nr. 5 der Bebauungsplansatzung - zur Errichtung eines Gartenhauses aus Holz an der Westseite des Grundstücks Fl.Nr. 238/5 Gemarkung Ettenbeuren, Maienweg 19 (6 m x 4m, Bruttorauminhalt < 75m³), durch Herrn Hubertus Mahler wird zugestimmt.