Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 3

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wird verweigert. Dem Bauherr wird in Aussicht gestellt, dass die Abweichung der Dachneigung genehmigt wird. Das Bauvorhaben kann nicht im Freistellungsverfahren erfolgen und ist deshalb dem Landratsamt vorzulegen.