Sitzung: 27.06.2017 GRS_39_2017
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Die Wahlhelferentschädigung für die Bundestagswahl am 24.09.2017 wird wie folgt festgesetzt:
- für die Vorsitzenden der Wahlausschüsse und Wahlvorstände 35,- €
- für alle übrigen Mitglieder der Wahlausschüsse 25,- €