Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Wahlhelferentschädigung für die Bundestagswahl am 24.09.2017 wird wie folgt festgesetzt:

 

-       für die Vorsitzenden der Wahlausschüsse und Wahlvorstände         35,- €

-       für alle übrigen Mitglieder der Wahlausschüsse                                 25,- €