Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Voranfrage zur Errichtung eines Dreier Reihenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 805/3 Gemarkung Ettenbeuren, Ottilie-Dirr-Str. 2, Ettenbeuren durch Herrn Ludwig Kramer wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ettenbeuren Nordwest, Teil A“ wird in Aussicht gestellt.