Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag von Herrn Bernd Paulheim, Egenhofen zur nachträglichen Erteilung einer isolierten Ausnahme, sowie isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kellerbergweg, Egenhofen wird insoweit zugestimmt, dass

a)    für die Errichtung der Kfz-Stellplätze (soweit es sich um eine Fläche unter 300 m² entsprechend Art. 57 Abs. 1 Nr. 15 b BayBO handelt) im allgemeinen Wohngebiet eine isolierte Ausnahme von Nr. 2 der Bebauungsplansatzung des Bebauungsplanes Kellerbergweg, Egenhofen, erteilt wird und

b)    für die Errichtung der Kfz-Stellplätze (soweit es sich um eine Fläche unter 300 m² handelt) die Baugrenze überschritten wird eine isolierte Befreiung von Nr. 4 der Bebauungsplansatzung des Bebauungsplanes Kellerbergweg, Egenhofen erteilt wird, sowie

c)    für die Errichtung der Garagen (soweit es sich Garagen entsprechend Art. 57 Abs. 1 Nr. 1b BayBO handelt) die Baugrenze überschritten wird eine isolierte Befreiung von Nr. 4 der Bebauungsplansatzung des Bebauungsplanes Kellerbergweg, Egenhofen erteilt wird.

Mit dem Bauherren ist eine entsprechende Regelung über eine notwendige Ausgleichspflanzung zu finden.