Sitzung: 28.03.2017 GRS_36_2017
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Dem Antrag von Herrn
Bernd Paulheim, Egenhofen zur nachträglichen Erteilung einer isolierten
Ausnahme, sowie isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
Kellerbergweg, Egenhofen wird insoweit zugestimmt, dass
a) für die Errichtung der Kfz-Stellplätze
(soweit es sich um eine Fläche unter 300 m² entsprechend Art. 57 Abs. 1 Nr. 15
b BayBO handelt) im allgemeinen Wohngebiet eine isolierte Ausnahme von Nr. 2
der Bebauungsplansatzung des Bebauungsplanes Kellerbergweg, Egenhofen, erteilt
wird und
b) für die Errichtung der Kfz-Stellplätze
(soweit es sich um eine Fläche unter 300 m² handelt) die Baugrenze
überschritten wird eine isolierte Befreiung von Nr. 4 der Bebauungsplansatzung
des Bebauungsplanes Kellerbergweg, Egenhofen erteilt wird, sowie
c) für die Errichtung der Garagen (soweit es
sich Garagen entsprechend Art. 57 Abs. 1 Nr. 1b BayBO handelt) die Baugrenze
überschritten wird eine isolierte Befreiung von Nr. 4 der Bebauungsplansatzung
des Bebauungsplanes Kellerbergweg, Egenhofen erteilt wird.
Mit dem Bauherren ist
eine entsprechende Regelung über eine notwendige Ausgleichspflanzung zu finden.