Sitzung: 24.01.2017 GRS_34_2017
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag zum
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr.
340/11 Gemarkung Goldbach, Max-Remmele-Str.3 durch Herrn Blerim Shala wird
nicht zugestimmt. Aus Sicht der Verwaltung bestehen aus planungsrechtlicher
Sicht keine Bedenken hinsichtlich der Erteilung einer Befreiung von § 5 Nr. 5.1
bezüglich der Errichtung von drei Vollgeschossen, da dies durch das stark
abfallende, bestehende Gelände bedingt wird. Das gemeindliche Einvernehmen kann
diesbezüglich erteilt werden.
Aufgrund der
wenigen planungsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, auf welche die Gemeinde
noch Einfluss hat, sollte dem Bauherren jedoch nahegelegt werden, die Planung
hinsichtlich der Dachform nochmals zu überdenken.