Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 340/11 Gemarkung Goldbach, Max-Remmele-Str.3 durch Herrn Blerim Shala wird nicht zugestimmt. Aus Sicht der Verwaltung bestehen aus planungsrechtlicher Sicht keine Bedenken hinsichtlich der Erteilung einer Befreiung von § 5 Nr. 5.1 bezüglich der Errichtung von drei Vollgeschossen, da dies durch das stark abfallende, bestehende Gelände bedingt wird. Das gemeindliche Einvernehmen kann diesbezüglich erteilt werden.

Aufgrund der wenigen planungsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, auf welche die Gemeinde noch Einfluss hat, sollte dem Bauherren jedoch nahegelegt werden, die Planung hinsichtlich der Dachform nochmals zu überdenken.