Sitzung: 13.12.2016 GRS_33_2016
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
1. Die Kalkulation wird zustimmend zur
Kenntnis genommen
2. Der Zinssatz wird rückwirkend und
vorausschauend auf 3 % festgesetzt und die Halbwertverzinsungsmethode wird
angewandt
3. Der Gemeinderat beschließt die beigefügte
Verbesserungsbeitragssatzung zur Erneuerung der Entwässerungseinrichtung
(VBS/ENS-EWS)
4. Der Gemeinderat beschließt die
Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)