Sitzung: 16.08.2016 GRS_29_2016
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
1. Abwägung - Sammelbeschluss
In Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange untereinander und gegeneinander, zum Entwurf des Bebauungsplanes vom
31.05.2016, stimmt der Gemeinderat den vorstehenden Abwägungen, zu den im
Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 eingegangenen Stellungnahmen,
vollinhaltlich zu. Die sich daraus ergebenden redaktionellen Änderungen sind in
die Planunterlagen einzuarbeiten. Der Bebauungsplan erhält das Datum, Fassung
vom 16.08.2016.
2. Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan
"Südlich der Jettinger Straße, Teil 3", Goldbach, in der Fassung vom
16.08.2016, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt
den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit
der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan ortsüblich in Kraft.