Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

1. Abwägung - Sammelbeschluss

In Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander, zum Entwurf des Bebauungsplanes vom 31.05.2016, stimmt der Gemeinderat den vorstehenden Abwägungen, zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 eingegangenen Stellungnahmen, vollinhaltlich zu. Die sich daraus ergebenden redaktionellen Änderungen sind in die Planunterlagen einzuarbeiten. Der Bebauungsplan erhält das Datum, Fassung vom 16.08.2016.

 

 

2. Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan "Südlich der Jettinger Straße, Teil 3", Goldbach, in der Fassung vom 16.08.2016, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan ortsüblich in Kraft.