Sitzung: 19.04.2016 GRS_25_2016
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Die Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Straße
„Kammelweg“ in Wettenhausen werden gemäß § 127 Absatz 3 BauGB i.V.m. § 7 Nr. 9
der Erschließungsbeitragssatzung als Teilmaßnahme der endgültigen Herstellung
im Wege der Kostenspaltung auf die Anlieger umgelegt.