Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Straße „Kammelweg“ in Wettenhausen werden gemäß § 127 Absatz 3 BauGB i.V.m. § 7 Nr. 9 der Erschließungsbeitragssatzung als Teilmaßnahme der endgültigen Herstellung im Wege der Kostenspaltung auf die Anlieger umgelegt.