Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss (ohne GR Schmid):

Der Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 539/4 Gemarkung Ettenbeuren durch die Eheleute Schindler wird zugestimmt. Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Erweiterung Mittleres Feld, Ettenbeuren“ wird gemäß § 6.5 der Bebauungsplansatzung unter Abstandsflächenübernahme der westlich angrenzenden Nachbarn (Fl.Nr. 539/33 Gem. Ettenbeuren)  eine Ausnahme erteilt. Unabhängig davon, ist bei der unteren Baurechtsbehörde die Zulassung einer Abweichung von § 2 der Garagenverordnung (Zu- und Abfahrten zu Garagen mind. 3 m) zu beantragen.