Sitzung: 16.02.2016 GRS_23_2016
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss (ohne
GR Schmid):
Der Errichtung
eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 539/4 Gemarkung Ettenbeuren durch die
Eheleute Schindler wird zugestimmt. Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
„Erweiterung Mittleres Feld, Ettenbeuren“ wird gemäß § 6.5 der
Bebauungsplansatzung unter Abstandsflächenübernahme der westlich angrenzenden
Nachbarn (Fl.Nr. 539/33 Gem. Ettenbeuren) eine Ausnahme erteilt. Unabhängig davon, ist
bei der unteren Baurechtsbehörde die Zulassung einer Abweichung von § 2 der
Garagenverordnung (Zu- und Abfahrten zu Garagen mind. 3 m) zu beantragen.