Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss (ohne GR’in Späth, Auschluss wg. persönlicher Beteiligung Art. 49 Abs. 1 GO):

Die Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Straße „Zur Klause“ in Goldbach werden gemäß § 127 Absatz 3 BauGB i.V.m. § 7 Nr. 9 der Erschließungsbeitragssatzung als Teilmaßnahme der endgültigen Herstellung im Wege der Kostenspaltung auf die Anlieger umgelegt.