Sitzung: 19.01.2016 GRS_22_2016
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss (ohne
GR’in Späth, Auschluss wg. persönlicher Beteiligung Art. 49 Abs. 1 GO):
Die Kosten für die
Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Straße „Zur Klause“ in Goldbach werden
gemäß § 127 Absatz 3 BauGB i.V.m. § 7 Nr. 9 der Erschließungsbeitragssatzung
als Teilmaßnahme der endgültigen Herstellung im Wege der Kostenspaltung auf die
Anlieger umgelegt.