Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Südlich der Jettinger Straße – Teil 3“ in Goldbach in der Fassung vom 17.11.2015 wird mit folgenden Maßgaben gebilligt:

Ø  Der Geh- bzw. Fußweg im Nordwesten wird realisiert.

Ø  Es soll die Festsetzung eingefügt werden, dass je Wohneinheit zwei Stellplätze nachzuweisen sind.

Ø  Der Kniestock ist auf 1,30 m zu erhöhen.

Ø  Nebengebäude werden außerhalb der Baugrenze zugelassen, sofern sie nicht straßenseitig errichtet werden.

Ø  Die Flurnummer 340/3 Gemarkung Goldbach wird in das Plangebiet miteinbezogen.

Ø  Die Wendeplatzerweiterung an der C-Straße zwischen Nr. 1 und Nr. 8 wird durchgeführt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB durchzuführen.