Sitzung: 17.11.2015 GRS_20_2015
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
- Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Südlich der Jettinger Straße –
Teil 3“ in Goldbach in der Fassung vom 17.11.2015 wird mit folgenden
Maßgaben gebilligt:
Ø
Der Geh-
bzw. Fußweg im Nordwesten wird realisiert.
Ø
Es soll
die Festsetzung eingefügt werden, dass je Wohneinheit zwei Stellplätze
nachzuweisen sind.
Ø
Der
Kniestock ist auf 1,30 m zu erhöhen.
Ø
Nebengebäude
werden außerhalb der Baugrenze zugelassen, sofern sie nicht straßenseitig
errichtet werden.
Ø
Die
Flurnummer 340/3 Gemarkung Goldbach wird in das Plangebiet miteinbezogen.
Ø
Die
Wendeplatzerweiterung an der C-Straße zwischen Nr. 1 und Nr. 8 wird
durchgeführt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt
zu machen und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß
§ 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB durchzuführen.