Nach weiterer Debatte ergeht folgender
Beschluss:
Eine Wohnbebauung auf
dem Grundstück Fl.Nr. 23/10 Gemarkung Wettenhausen wäre aus Sicht der Gemeinde
Kammeltal grundsätzlich denkbar. Eine Zustimmung kann jedoch erst im konkreten
Einzelfall geprüft werden. Belange der Höhenlage, Gestaltung und Ortsrandlage
müssen in jedem Fall berücksichtigt und abgewogen werden.