Sitzung: 11.08.2015 GRS_17_2015
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Errichtung
eines Carports (9,33 m x 5,35 m) auf dem Grundstück Fl.Nr. 393/4 Gemarkung
Wettenhausen, Schulstraße 21 wird zugestimmt. Eine isolierte Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kreuzberg“, Wettenhausen bezüglich der Überschreitung
der Baugrenze wird erteilt.