Beschluss:
Den wie folgt
angeführten Rahmenbedingungen für die Benutzung der Hallen in der Schule
Wettenhausen wird zugestimmt. Ergänzend wird aufgenommen, dass reine
Jugendveranstaltungen vom Hallennutzungsentgelt komplett frei gestellt werden. Die
Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage eine entsprechende
Benutzungsordnung zu erstellen.
- Rahmenbedingungen
- Grundsätzliche Kostenpflicht bei
Benutzung gemeindlicher Räume
- Festlegung von Preisen der Hallen auf
der Grundlage einer Differenzierung nach Räumen (Aula, Gymnastikhalle und
Mehrzweckhalle) und Nutzern (Privat Einheimische, örtliche Vereine und
gemeinnützigen Institutionen); Private Nutzung beschränkt auf die Aula
- Gewährung eines Rabattes von 50 % auf
das unter Nr. 2 genannte Hallenentgelt für eine, sowie 25 % für eine
zweite den jeweiligen Statuten der Vereinssatzung dienende Veranstaltung
- Verrechnung von Reinigung und
sonstigen Dienstleistungen (Hausmeisterservice) erfolgt separat
- Sätze beziehen sich auf den
Veranstaltungstag (inkl. Auf-
und Abbau; Proben)
- Veranstaltung muss schriftlich
angezeigt werden (->Frau Seitz)
- Veranstaltungen der Schulen,
Kindergärten und der vhs erfolgen kostenfrei für die Nutzung der Räume
(excl. Reinigungsleistungen, Hausmeister)
- Veranstaltungen der Kirche werden
analog denen der Vereine verrechnet
- Zuschuss an örtliche Vereine auf das
Nutzungsentgelt in Höhe von 20 %
- Grundsätzlicher Vorrang schulischer
und gemeindlicher Veranstaltungen
- GR-Beschluss 30.01.2003: Sportliche
Nutzung der Vereine 15,- Euro/Stunde à Erhöhung auf 25,- Euro
- Nutzung der Küche ausschließlich
durch fachkundiges Personal
- Pflicht
zur besenreinen Übergabe
- Preisfestlegungen
Aula
- Private einheimische Nutzung 80,-
Euro
- Vereinsnutzung 50,-
Euro
Gymnastikhalle
- Vereinsnutzung 100,- Euro
Mehrzweckhalle
- Vereinsnutzung 250,-
Euro
Küchennutzung
Küchennutzung alles inklusive 75,-
Euro
Reinigung
Pauschal
100,- Euro für eine Reinigungsleistung bis zu 3 Stunden. Jede weitere Stunde
wird mit 25,- Euro verrechnet.
Einheitspreis für alle!
Besondere
Dienstleistungen
Lohnkostenersatz für Hausmeister je angefallene Stunde
Private Nutzer 25,- Euro
Vereine 15,- Euro
Die Übergabe der Räume und Einweisung ist im Nutzungsentgelt enthalten