Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2, Anwesend: 14

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Kammeltal hat keine Einwände gegen den Antrag der Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH auf abfallrechtliche Planfeststellung nach §

35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i.V.m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz

(VwVfG) und nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Errichtung einer Boden- und Bauschuttdeponie der Deponieklasse I (DK I) für nicht verwertbare

mineralische Abfälle am Standort des Sandabbaus Brennberg, Flur-Nummern 6027/1,

6027, 2275/1, 2275/2, 2274, Gemarkung Burgau, Stadt Burgau, Landkreis Günzburg

sowie den Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für das Einleiten von behandeltem häuslichen Abwasser einer Kleinkläranlage in den Vorfluter Kammel

und dem Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb einer Brunnenanlage nach §§ 8,10 WHG i.V.m. Art. 15 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) zur Trinkwasserversorgung der Sanitäranlagen der Deponie Brennberg.

 

Dem Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG für die Direkteinleitung des vorbehandelten Sickerwassers aus der DKI-Boden- und Bauschuttdeponie Brennberg in den Vorfluter Kammel stimmt der Gemeinderat Kammeltal nur der Variante 1 der Planungsunterlagen zu.

 

Begründung:

Durch die zusätzliche Verrohrung werden die offenen Gräben bei Starkregenereignissen nicht mehr belastet. Somit ist der geregelte Abfluss des Regenwassers über Felder und Wiesen im bisherigen Umfang über die offenen Gräben weiterhin gewährleistet. Das Wasser der Deponie überlastet somit die offenen Gräben nicht zusätzlich. Gleichzeitig können bei einem Gefahrstoffaustritt in der Deponie durch ein geschlossene Rohrsystem, diese Stoffe evtl. besser zurückgehalten werden.