Sitzung: 16.01.2024 GRS_01_2024
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2, Anwesend: 14
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kammeltal hat keine Einwände gegen den Antrag der
Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH auf abfallrechtliche Planfeststellung nach §
35 Abs. 2
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i.V.m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz
(VwVfG) und nach
dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Errichtung
einer Boden- und Bauschuttdeponie der Deponieklasse I (DK I) für nicht
verwertbare
mineralische
Abfälle am Standort des Sandabbaus Brennberg, Flur-Nummern 6027/1,
6027, 2275/1,
2275/2, 2274, Gemarkung Burgau, Stadt Burgau, Landkreis Günzburg
sowie den Antrag
auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
für das Einleiten von behandeltem häuslichen Abwasser einer Kleinkläranlage in
den Vorfluter Kammel
und dem Antrag
auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb
einer Brunnenanlage nach §§ 8,10 WHG i.V.m. Art. 15 Bayerisches Wassergesetz
(BayWG) zur Trinkwasserversorgung der Sanitäranlagen der Deponie Brennberg.
Dem Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG für die Direkteinleitung des vorbehandelten Sickerwassers aus der DKI-Boden- und Bauschuttdeponie Brennberg in den Vorfluter Kammel stimmt der Gemeinderat Kammeltal nur der Variante 1 der Planungsunterlagen zu.
Begründung:
Durch die zusätzliche Verrohrung werden die offenen Gräben bei Starkregenereignissen nicht mehr belastet. Somit ist der geregelte Abfluss des Regenwassers über Felder und Wiesen im bisherigen Umfang über die offenen Gräben weiterhin gewährleistet. Das Wasser der Deponie überlastet somit die offenen Gräben nicht zusätzlich. Gleichzeitig können bei einem Gefahrstoffaustritt in der Deponie durch ein geschlossene Rohrsystem, diese Stoffe evtl. besser zurückgehalten werden.