Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 14, Anwesend: 16

Beschluss:

 

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht besteht mit der Nutzungsänderung eines Wohn- und Geschäftshauses zu einer Unterkunft für Migranten auf dem Grundstück Fl.-Nr. 101/2, Gemarkung Ettenbeuren, Krumbacher Str. 3, Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.