Sitzung: 25.07.2023 GRS_07_2023
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Anwesend: 16
Beschluss:
- Die
Kalkulation der Herstellungsbeiträge und Verbrauchsgebühren für die
Wasserversorgung für den Zeitraum 2022 bis 2025 wird zustimmend zur
Kenntnis genommen. Für die Gebührenkalkulation werden als kalkulatorischer
Zinssatz weiterhin 2% beschlossen. (Die Unterdeckungen aus dem
Nachkalkulationszeitraum 2018 bis 2021 werden nicht ausgeglichen).
- Der
GR beschließt, die Gebührenbescheide für das Jahr 2022 nicht mehr
rückwirkend zu ändern und der neuen Gebühr anzupassen.
- Die 3. Änderungssatzung zur Beitrags- und
Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS), die wesentlicher
Bestandteil des Beschlusses ist und dem Protokoll in Anlage beiliegt, wird
beschlossen.
Auf Grund der Artikel 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die
Gemeinde Kammeltal folgende
3.
Änderungssatzung zur
Beitrags-
und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS):
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 8.12.2009
in der Fassung der Änderungssatzung vom 13.12.2017 wird wie folgt geändert:
§ 1
§ 6 erhält folgende Fassung:
(1) Der Beitrag beträgt
a) pro m² Grundstücksfläche 1,42 €/m²
b) pro m² Geschossfläche 6,73 €/m²
§ 2
§ 9 a Absatz 2
erhält folgende Fassung
(2) Die Grundgebühr
beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
bis 5 m³/h ....................................................... 54,00
€/Jahr
bis 10 m³/h...................................................... 90,00
€/Jahr
bis 16 m³/h.................................................... 135,00
€/Jahr
über 16 m³/h.................................................. 225,00
€/Jahr
§ 3
§ 10 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des
aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr
beträgt 3,05 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
§ 3
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.
Kammeltal, 26.07.2023
Gemeinde Kammeltal
Wick
Erster Bürgermeister