Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Anwesend: 16

Beschluss:

 

  1. Die Kalkulation der Herstellungsbeiträge und Verbrauchsgebühren für die Wasserversorgung für den Zeitraum 2022 bis 2025 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Für die Gebührenkalkulation werden als kalkulatorischer Zinssatz weiterhin 2% beschlossen. (Die Unterdeckungen aus dem Nachkalkulationszeitraum 2018 bis 2021 werden nicht ausgeglichen).

 

  1. Der GR beschließt, die Gebührenbescheide für das Jahr 2022 nicht mehr rückwirkend zu ändern und der neuen Gebühr anzupassen.

 

  1. Die 3. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS), die wesentlicher Bestandteil des Beschlusses ist und dem Protokoll in Anlage beiliegt, wird beschlossen.

 

 

Auf Grund der Artikel 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Kammeltal folgende

 

3.    Änderungssatzung zur

    Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS):

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 8.12.2009 in der Fassung der Änderungssatzung vom 13.12.2017 wird wie folgt geändert:

 

§ 1

§ 6 erhält folgende Fassung:

(1) Der Beitrag beträgt

a) pro m² Grundstücksfläche                             1,42 €/m²

b) pro m² Geschossfläche                                  6,73 €/m²

 

 

§ 2

 

§ 9 a Absatz 2 erhält folgende Fassung

(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

bis 5 m³/h ....................................................... 54,00 €/Jahr

bis 10 m³/h...................................................... 90,00 €/Jahr

bis 16 m³/h.................................................... 135,00 €/Jahr

über 16 m³/h.................................................. 225,00 €/Jahr

 


 

§ 3

 

§ 10 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt   3,05  € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

 

§ 3

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.

 

 

Kammeltal, 26.07.2023

 

Gemeinde Kammeltal

 

 

 

Wick

Erster Bürgermeister