Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Beschluss:

 

Der Nutzungsänderung eines Teils der bestehenden landwirtschaftlichen Hofanlage von Unterstellgebäude für landwirtschaftliche Geräte zu Wohnhaus durch Abbruch desselben und Neuerrichtung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 468, Gemarkung Unterrohr, Egenhofener Straße 10 wird zugestimmt, sofern eine eigene Abwasserbeseitigung entsprechend dem Stand der Technik hergestellt wird. Eine Einleitung in den gemeindlichen Kanal ist nicht möglich. Unter dieser Voraussetzung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Der Bauantrag ist dem Landratsamt Günzburg als Baugenehmigungsbehörde vorzulegen. Auf die Abwasserproblematik sollte gesondert hingewiesen werden.