Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt unter Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplan „Erweiterung Hundsbühl“ hinsichtlich:

 

- der Überschreitung der Baugrenze mit der Garage

- der geänderten Firstrichtung des Wohnhauses (Nord-Süd anstatt Ost-West)

- der Dachneigung des Wohnhauses von 46° (festgesetzt 32°-38°)

- der Dachform der Garage (Flachdach anstatt Satteldach)

- der Höhenlage des Gebäudes (ca. 3,50 m anstatt max. 50 cm über Fertigausbauhöhe Gehsteig)

- der max. Kniestockhöhe (ca. 3,58 m anstatt 3,50 m)

- dem Gebot der Versickerung des unverschmutzten Dach- und Oberflächenwassers (Anschluss an die Mischwasserkanalistation).

In der gemeindlichen Stellungnahme ist auf den Schutzbereich der Stromleitungen hinzuweisen.