Sitzung: 24.03.2015 GRS_12_2015
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen wird erteilt unter Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplan
„Erweiterung Hundsbühl“ hinsichtlich:
- der
Überschreitung der Baugrenze mit der Garage
- der geänderten
Firstrichtung des Wohnhauses (Nord-Süd anstatt Ost-West)
- der Dachneigung
des Wohnhauses von 46° (festgesetzt 32°-38°)
- der Dachform der
Garage (Flachdach anstatt Satteldach)
- der Höhenlage des
Gebäudes (ca. 3,50 m anstatt max. 50 cm über Fertigausbauhöhe Gehsteig)
- der max.
Kniestockhöhe (ca. 3,58 m anstatt 3,50 m)
- dem Gebot der
Versickerung des unverschmutzten Dach- und Oberflächenwassers (Anschluss an die
Mischwasserkanalistation).
In der gemeindlichen
Stellungnahme ist auf den Schutzbereich der Stromleitungen hinzuweisen.