Sitzung: 24.03.2015 GRS_12_2015
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen zum Antrag auf Änderung der Rekultivierung auf Fl.Nr. 501, Gem.
Wettenhausen durch die Fa. Leitenmeier KG wird unter der Bedingung erteilt,
dass die Bestimmungen des Vertrages zwischen der Fa. Leitenmeier KG und der
Gemeinde Kammeltal vom 21.03.2001 eingehalten werden.
Des Weiteren ist in
der gemeindlichen Stellungnahme darauf hinzuweisen, dass die
Entwässerungssituation im südlichen, östlichen und nördlichen Bereich zu klären
ist (evtl. Errichtung eines Grabens mit Sickerschächten). Außerdem darf es zu
keiner Steigerung des Rekultivierungsvolumens kommen.