Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Anwesend: 15

Beschluss:

 

Dem Neubau eines Wohnhauses mit Garage und 2 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 41/2, 41/1, Gemarkung Goldbach, Am Mitterfeld wird vorbehaltlich der Prüfung nach § 37 WHG durch das LRA Günzburg, Wasserrechtsbehörde, zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, sofern die Prüfung nach § 37 WHG ergibt, dass durch den Neubau des Wohnhauses die Nachbargrundstücke nicht beeinträchtigt werden. Der Bauantrag ist dem Landratsamt Günzburg als Genehmigungsbehörde vorzulegen. Das Landratsamt wird gebeten, folgende Auflagen in eine evtl. Baugenehmigung aufzunehmen:

 

-       Die Gemeinde Kammeltal übernimmt keinerlei Haftung an Schäden, die durch abfließendes Wasser aus dem Grundstück entstehen.

-       Anfallendes Niederschlagswasser aus dem Wohnhaus ist dem öffentlichen Mischwasserkanal zuzuführen.

-       Die Flächenversiegelung sollte auf ein unbedingt notwendiges Maß beschränkt werden.

-       Dem Bauherrn wird empfohlen oberhalb des Baugrundstückes auf freiwilliger Basis Möglichkeiten zu ergreifen, um evtl. bei Starkregenereignissen ankommendes Hangwasser zu verlangsamen bzw. breitflächig zu verteilen.