Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

 

Vorbehaltlich des Vorliegens der landwirtschaftlichen Privilegierung wird dem Neubau einer Halle zu landwirtschaftlichen Zwecken auf dem Grundstück Fl.-Nr. 48, Gemarkung Egenhofen, zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Vorbescheidsantrag ist dem Landratsamt Günzburg als Genehmigungsbehörde vorzulegen.