Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

 

Lfd. Nr. 1 Landratsamt Günzburg vom 22.03.2023

 

Ortsplanung/Städtebau/Gestaltung/Sonstiges

Auf die vorstehenden Abwägungen zu den verschiedenen Sachgebieten wird verwiesen.

 

Naturschutz und Landschaftspflege

Auf die vorstehende Abwägung wird verwiesen. Planzeichnung, Satzung und Begründung werden soweit erforderlich wie abgewogen ergänzt und berichtigt. Die Ausgleichsfläche wird durch die Gemeinde Kammeltal mit Rechtskraft des Bebauungsplans zum Eintrag in das Ökoflächenkataster an das LfU gemeldet, die Fläche wird vor Ort sichtbar gekennzeichnet. Die Umsetzung der grünordnerischen Maßnahmen sowie Herstellung, Pflege und Entwicklung der Ausgleichsfläche werden durch die Gemeinde überwacht.

 

Abwehrender Brandschutz

Auf die vorstehende Abwägung wird verwiesen. Die Begründung bzw. die Ergänzenden Hinweise zur Satzung werden wie durch die Brandschutzdienststelle angemerkt ergänzt.

 

Sammelbeschluss lfd. Nr. 1:

Auf die vorstehenden Abwägungen zu den verschiedenen Sachgebieten wird verwiesen. Planzeichnung, Satzung und Begründung werden wie abgewogen ergänzt und fortgeschrieben.

 

- einstimmig beschlossen –

 

 

Lfd. Nr. 4 Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 07.02.2023

Der Gemeinderat stellt fest, dass aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken gegen die geplante Bebauungsplanänderung bestehen. Nachteilige Auswirkungen auf die Grundstücke Dritter im Hinblick auf wild abfließendes Oberflächenwasser sind nicht zu erwarten, da durch die Bebauungsplanänderung keine Änderung des bestehenden Oberflächenwasserabflusses erfolgt.

 

- einstimmig beschlossen -

 

Lfd. Nr. 5 Staatliches Bauamt Krumbach vom 07.03.2023

Vorstehende Abwägung wird beschlossen.

 

- einstimmig beschlossen -

 

Lfd. Nr. 6 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) vom 09.02.2023

Der Gemeinderat stellt fest, dass seitens des AELF keine Einwendungen gegen die Bebauungsplanänderung bestehen.

 

- einstimmig beschlossen -

 

Lfd. Nr. 7 Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) vom 17.02.2023

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des ALE zur Kenntnis und stellt fest, dass keine Einwendungen gegen die Bebauungsplanänderung bestehen.

 

- einstimmig beschlossen -

 

Die restlichen vorstehenden Abwägungen wurden zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfes nach Abwägung der vorgebrachten Einwände der Träger öffentlicher Belange (zum Vorentwurf) sowie der Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange beauftragt.