Sitzung: 23.05.2023 GRS_05_2023
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Beschluss:
Dem Abbruch eines ehemaligen landwirtschaftlichen Wohnhauses und Stadels sowie dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Neubau einer Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.-Nr. 32/4, Gemarkung Goldbach, St.-Wendelin-Straße 8 wird zugestimmt; das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Mit dem Bauherrn ist ein Städtebaulicher Vertrag über die Kosten der Gehwegabsenkung und -anpassung zu schließen. Der Bauantrag ist dem Landratsamt Günzburg als Baugenehmigungsbehörde vorzulegen.