Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

 

Dem Neubau eines Wohnhauses mit Garage und 2 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 41/2, 41/1, Gemarkung Goldbach, Am Mitterfeld wird vorbehaltlich der Prüfung nach § 37 WHG durch das LRA Günzburg Wasserrechtsbehörde zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, sofern die Prüfung nach § 37 WHG ergibt, dass durch den Neubau des Wohnhauses die Nachbargrundstücke nicht beeinträchtigt werden. Der Bauantrag ist dem Landratsamt Günzburg als Genehmigungsbehörde vorzulegen.