Sitzung: 21.03.2023 GRS_03_2023
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Beschluss:
Für die Landtags- und Bezirkstagswahl am 08.10.2023 wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer in Höhe von 60,00 € ausbezahlt. Der Wahlvorsteher/Stellvertreter und der Schriftführer/Stellvertreter erhalten 10,00 € zusätzlich.