Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Beschluss:

 

Für die Landtags- und Bezirkstagswahl am 08.10.2023 wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer in Höhe von 60,00 € ausbezahlt. Der Wahlvorsteher/Stellvertreter und der Schriftführer/Stellvertreter erhalten 10,00 € zusätzlich.