Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

 

Lfd. Nr. 2 Regierung von Schwaben vom 04.11.2022

Der Gemeinderat stellt fest, dass dem Bauleitplanvorhaben keine landesplanerischen Belange entgegenstehen.

 

Lfd. Nr. 5 Regionalverband Donau-Iller vom 16.11.2022

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass aus regionalplanerischer Sicht keine Einwände bestehen.

 

Lfd. Nr. 6 Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 04.11.2022

 

Vorstehende Abwägung wird beschlossen. Mit dem Bauantrag ist die Planung zur Niederschlagswasserbeseitigung und die ggfls. notwendige wasserrechtliche Genehmigung vorzulegen.

 

Lfd. Nr. 7 Staatliches Bauamt Krumbach

 

Die Hinweise des Staatlichen Bauamtes werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Vorstehende Abwägungen zu den Hinweisen des Staatlichen Bauamtes werden beschlossen.

 

Lfd. Nr. 8 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 28.11.2022

Der Gemeinderat stellt fest, dass zu der geplanten Bebauung im Plangebiet keine Einwände seitens des AELF bestehen. Bzgl. der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen im Waldbereich erfolgte ergänzend eine Abstimmung mit dem Forst zur Berücksichtigung der forstfachlichen Belange und eine weitergehende Präzisierung der geplanten Maßnahmen. Das Abstimmungsergebnis ist in die Bebauungsplanunterlagen redaktionell einzuarbeiten

 

Die vorstehende Abwägung wird beschlossen.

 

Lfd. Nr. 14 LEW Verteilnetz vom 24.11.2022

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass seitens LEW-Verteilnetz keine Einwände bestehen. Durch den Bauwerber ist zur frühzeitigen Abklärung der Anschlussvoraussetzungen LEW-Verteilnetz fortlaufend in die weiteren Planungsschritte einzubinden.

 

Lfd. Nr. 16 Deutsche Telekom Technik GmbH vom 28.10.2022

 

Vorstehende Abwägung wird beschlossen.

 

Lfd. Nr. 17 Schwaben Netz vom 07.11.2022

 

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass seitens schwaben netz keine Einwände bestehen und im Plangebiet keine Erdgasleitungen von schwaben netz liegen.