Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Beschluss:

 

Sofern das Vorhaben privilegiert ist und die Abwasserbeseitigung den gesetzlichen Vorgaben entspricht, besteht mit dem Vorhaben Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen kann unter diesen Voraussetzungen in Aussicht gestellt werden. Der Vorbescheidsantrag ist dem Landratsamt Günzburg als Baugenehmigungsbehörde vorzulegen.