Sitzung: 11.10.2022 GRS_09_2022
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13
Beschluss:
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Voranfrage. Die Bebauung des Grundstückes stellt zumindest zum Teil eine Schließung der Lücke zwischen den Hausnummern 1 und 9 dar. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.