Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Voranfrage. Die Bebauung des Grundstückes stellt zumindest zum Teil eine Schließung der Lücke zwischen den Hausnummern 1 und 9 dar. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.