Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Lfd. Nr. 1 Landratsamt Günzburg vom 17.08.2022

Abwehrender Brandschutz

Auf vorstehende Abwägung wird verwiesen. Planzeichnung, Satzung und Begründung werden soweit erforderlich wie abgewogen ergänzt und berichtigt.

 

Lfd. Nr. 2 Regierung von Schwaben vom 26.07.2022

Der Hinweis bzgl. unzulässiger Einzelhandelsagglomerationen wird beachtet und die in der Abwägung dargestellte Einschränkung der gewerblichen Nutzung in den textlichen Festsetzungen ergänzt.

 

Lfd. Nr. 6 Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 12.07.2022

Der Gemeinderat stellt fest, dass aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Im BP wird der Hinweis ergänzt, dass Einleitungen in den Regenwasserkanal über die Rückstauebene hinaus erfolgen müssen. Ggfls. durch Einbau einer Hebeanlage.

 

Lfd. Nr. 7 Staatliches Bauamt Krumbach vom 18.07.2022

Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen

Auf vorstehende Abwägung wird verwiesen. Planzeichnung, Satzung und Begründung werden soweit erforderlich wie abgewogen ergänzt bzw. berichtigt. Nach Bebauung der Gewerbefläche beantragt die Gemeinde die Verlegung des Ortsschildes wie mit dem LRA bereits vorabgestimmt.

 

Lfd. Nr. 9 Amt für Ländliche Entwicklung vom 29.07.2022

Der Gemeinderat stellt fest, dass seitens des ALE keine Einwendungen bestehen, eine weitere Beteiligung im Verfahren erfolgt auf Wunsch des ALE nicht mehr.

 

Lfd. Nr. 14 LEW Verteilnetz vom 21.07.2022

Vorstehende Abwägung wird beschlossen.

 

Lfd. Nr. 15 LEW TelNet vom 28.06.2022

Vorstehende Abwägung wird beschlossen.

 

Lfd. Nr. 16 Deutsche Telekom Technik GmbH vom 25.07.2022

Vorstehende Abwägung wird beschlossen.

 

Lfd. Nr. 17 Schwaben Netz vom 18.07.2022

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass seitens schwaben netz keine Einwände bestehen und im Plangebiet keine Erdgasleitungen von schwaben netz liegen.

 

Die Verwaltung wird mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfes nach Abwägung der vorgebrachten Einwände der Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beauftragt.