Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs.1 Nr. 1 und 2 der Gemeindeordnung, Art. 41b Abs.2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes erlässt die Gemeinde Kammeltal folgende

Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung:

 

Die Entwässerungssatzung (EWS) vom 18.04.2011 wird wie folgt geändert:

 

§ 1

 

§ 17 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:

„(2) Die Gemeinde kann eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch periodisch, untersuchen lassen. Auf die Überwachung wird in der Regel verzichtet, soweit für die Einleitung in die Sammelkanalisation eine Genehmigung nach Art. 41 c BayWG vorliegt und die dafür vorgeschriebenen Untersuchungen, insbesondere nach der Abwassereigenüberwachungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung ordnungsgemäß durchgeführt und der Gemeinde vorgelegt werden. Die Gemeinde kann verlangen, dass die nach § 12 Abs. 3 eingebauten Überwachungseinrichtungen ordnungsgemäß betrieben und die Messergebnisse vorgelegt werden.“

§ 2 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 01.04.2015 in Kraft.

 

Kammeltal, 25.03.2015

Gemeinde Kammeltal

 

 

Kiermasz

Erster Bürgermeister