Sitzung: 24.03.2015 GRS_12_2015
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Auf Grund von Art.
23 und Art. 24 Abs.1 Nr. 1 und 2 der Gemeindeordnung, Art. 41b Abs.2 Satz 1 des
Bayerischen Wassergesetzes erlässt die Gemeinde Kammeltal folgende
Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung:
Die
Entwässerungssatzung (EWS) vom 18.04.2011 wird wie folgt geändert:
§ 1
§ 17 Absatz 2
wird wie folgt neu gefasst:
„(2) Die Gemeinde kann eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch periodisch,
untersuchen lassen. Auf die Überwachung wird in der Regel verzichtet, soweit
für die Einleitung in die Sammelkanalisation eine Genehmigung nach Art. 41 c
BayWG vorliegt und die dafür vorgeschriebenen Untersuchungen, insbesondere nach
der Abwassereigenüberwachungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung
ordnungsgemäß durchgeführt und der Gemeinde vorgelegt werden. Die Gemeinde kann
verlangen, dass die nach § 12 Abs. 3 eingebauten Überwachungseinrichtungen
ordnungsgemäß betrieben und die Messergebnisse vorgelegt werden.“
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung
tritt am 01.04.2015 in Kraft.
Kammeltal, 25.03.2015
Gemeinde
Kammeltal
Kiermasz
Erster
Bürgermeister