Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 3, Anwesend: 16

Beschluss:

 

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht besteht mit dem Vorhaben Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, sofern der Bauwerber einem Haftungsausschluss der Gemeinde in einem städtebaulichen Vertrag zustimmt, der die Gemeinde bei zukünftigen Straßenbauarbeiten oder auch im Winterdienst von jeglichen Schadensersatzansprüchen freistellt, die bei Setzungen oder bei Beschädigungen der Stützmauer entstehen. Der Bauantrag ist dem Landratsamt Günzburg als Genehmigungsbehörde vorzulegen.