Sitzung: 20.09.2022 GRS_08_2022
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 3, Anwesend: 16
Beschluss:
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht besteht mit
dem Vorhaben Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, sofern
der Bauwerber einem Haftungsausschluss der Gemeinde in einem städtebaulichen
Vertrag zustimmt, der die Gemeinde bei zukünftigen Straßenbauarbeiten oder auch
im Winterdienst von jeglichen Schadensersatzansprüchen freistellt, die bei
Setzungen oder bei Beschädigungen der Stützmauer entstehen. Der Bauantrag ist
dem Landratsamt Günzburg als Genehmigungsbehörde vorzulegen.