Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Beschluss:

 

Der Bauvoranfrage zur Teilumnutzung und zum Anbau an die bestehende landwirtschaftliche Halle wird vorbehaltlich der Zustimmung des Landratsamtes Günzburg zur Änderung der Einbeziehungssatzung „Sonnenstraße“ und der Übernahme der Kosten durch den Bauwerber zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen kann grundsätzlich in Aussicht gestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt eine Stellungnahme des Landratsamtes Günzburg und die Zustimmung des Bauwerbers zur Kostenübernahme vorab einzuholen.

 

Im Falle einer Zustimmung ist mit dem Bauwerber mittels städtebaulichem Vertrag die Verlegung der Ortseingrünung und die Hinterlegung eines Pfands in Höhe der Kosten für die neue Ortseingrünung zu regeln. Das Pfand wird dem Bauwerber wieder ausbezahlt, sobald die Eingrünung des Ortsrandes wieder komplett hergestellt ist.