Sitzung: 19.07.2022 GRS_07_2022
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Beschluss:
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen das Bauvorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Bauantrag ist dem Landratsamt Günzburg als Genehmigungsbehörde vorzulegen.