Sitzung: 15.02.2022 GRS_02_2022
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Beschluss:
Gegen den Bauantrag bestehen aus bauplanungsrechtlicher Sicht keine Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Bauantrag ist dem Landratsamt Günzburg als Genehmigungsbehörde vorzulegen.