Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 17, Befangen: 1

Beschluss:

 

Landratsamt Günzburg

 

Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan:

 

Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

 

Ortsplanung/Städtebau/Gestaltung:

 

Auf vorstehende Abwägung wird verwiesen. Auf die Einhaltung der Bauverpflichtung wird geachtet, sie wird wie in Ziff. 9.0 der Begründung angeführt in die Kaufverträge aufgenommen.

Das Planzeichen wird in der Zeichenerklärung ergänzt. Der Verweis auf die Grenzgaragenregelung wird aktualisiert.

 

Immissionsschutz:

 

Auf vorstehende Abwägung wird verwiesen. Die Begründung wird bzgl. der Thematik Gewerbelärm und östlich des Plangebietes befindliche gewerbliche Betriebe sowie dem geplanten Milchviehlaufstall ergänzt. Immissionsschutz-fachliche Konflikte sind daraus nicht zu erwarten.

 

Naturschutz/Landschaftspflege:

 

Auf vorstehende Abwägung wird verwiesen. Die Ausgleichsfläche wird zum Eintrag in das Ökoflächenkataster des LfU gemeldet. 

 

Wasserrecht:

 

Auf vorstehende Abwägung wird verwiesen. Der Gemeinderat stellt fest, dass seitens des SG Wasserrecht Einverständnis mit dem Bebauungsplan besteht. Der Hinweis zum Bodenmanagement wird zur Kenntnis genommen, vorliegend bestehen jedoch nur sehr begrenzte Möglichkeiten zur örtlichen Wiederverwertung von Boden. Im Rahmen der Baugebietserschließung anfallender Bodenaushub wird soweit technisch möglich grundsätzlich wiederverwertet.

 

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth:

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass seitens des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth keine Bedenken oder Anregungen zur aktuellen Fassung des BP bestehen.

 

Staatliches Bauamt Krumbach:

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass seitens des staatlichen Bauamtes Einverständnis mit der Planung besteht.

 

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des ALE bzgl. der geplanten landwirtschaftlichen Betriebserweiterung auf Fl. Nr. 236 zur Kenntnis. Auf vorstehende Abwägung wird verwiesen, ein Konflikt mit dem vorliegend geplanten Wohnbaugebiet wird nicht gesehen. Die Begründung wird zur besseren Verdeutlichung der geplanten Hofstellenerweiterung soweit erforderlich noch redaktionell ergänzt.

LEW Verteilnetz:

 

Beschluss entfällt

 

LEW TelNet:

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass seitens LEW-TelNet keine Einwendungen gegen die Planung bestehen. Die Hinweise zum weiteren Planverfahren werden beachtet.

 

Satzungsbeschluss:

Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan, "Ried Nord-West", Gemeinde Kammeltal, Gemarkung Ried, i. d. Fassung vom 19.10.2021, redakt. geändert 14.12.2021, bestehend aus Teil A - Planzeichnung, Teil B - textliche Festsetzungen und Teil C – Begründung, mit den eingearbeiteten Änderungen aus heutiger Abwägung, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss des Bebauungsplanes ortsüblich bekannt zu machen. Nach Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB rechtswirksam in Kraft.

 

 

 

Herr Anwander fragte Herrn Thielemann, wie man grundsätzlich auf die Geschoss- und Grundflächenzahlen komme.

Herr Thielemann antwortete, je nach Baugebietstyp gibt es unterschiedliche Obergrenzen. Beispielsweise in einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) gilt als Obergrenze der GRZ ein Wert von 0,4. Dementsprechend ein Wert von 0,8 für die GFZ bei zwei Vollgeschossen. Die Grundflächenzahl ist auch ausschlaggebend für Ausgleichsmaßnahmen.

 

Herr Finkel fragte nach, inwieweit eine GFZ von 1,2 erlaubt ist.

Herr Thielemann ergänzte, dass bei einer GRZ von 0,4 bei drei Vollgeschossen beispielsweise GFZ von 1,2 in einem WA schon erreicht ist.