Sitzung: 14.12.2021 GRS_11_2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 17, Befangen: 1
Beschluss:
Landratsamt
Günzburg
Entwicklung aus
dem Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.
Ortsplanung/Städtebau/Gestaltung:
Auf vorstehende Abwägung wird verwiesen. Auf
die Einhaltung der Bauverpflichtung wird geachtet, sie wird wie in Ziff. 9.0
der Begründung angeführt in die Kaufverträge aufgenommen.
Das Planzeichen
wird in der Zeichenerklärung ergänzt. Der Verweis auf die Grenzgaragenregelung
wird aktualisiert.
Immissionsschutz:
Auf vorstehende
Abwägung wird verwiesen. Die Begründung wird bzgl. der Thematik Gewerbelärm und
östlich des Plangebietes befindliche gewerbliche Betriebe sowie dem geplanten
Milchviehlaufstall ergänzt. Immissionsschutz-fachliche Konflikte sind daraus
nicht zu erwarten.
Naturschutz/Landschaftspflege:
Auf vorstehende
Abwägung wird verwiesen. Die Ausgleichsfläche wird zum Eintrag in das
Ökoflächenkataster des LfU gemeldet.
Wasserrecht:
Auf vorstehende
Abwägung wird verwiesen. Der Gemeinderat stellt fest, dass seitens des SG
Wasserrecht Einverständnis mit dem Bebauungsplan besteht. Der Hinweis zum
Bodenmanagement wird zur Kenntnis genommen, vorliegend bestehen jedoch nur sehr
begrenzte Möglichkeiten zur örtlichen Wiederverwertung von Boden. Im Rahmen der
Baugebietserschließung anfallender Bodenaushub wird soweit technisch möglich
grundsätzlich wiederverwertet.
Wasserwirtschaftsamt Donauwörth:
Der Gemeinderat
stellt fest, dass seitens des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth keine Bedenken
oder Anregungen zur aktuellen Fassung des BP bestehen.
Staatliches Bauamt Krumbach:
Der Gemeinderat
stellt fest, dass seitens des staatlichen Bauamtes Einverständnis mit der
Planung besteht.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des ALE bzgl. der geplanten
landwirtschaftlichen Betriebserweiterung auf Fl. Nr. 236 zur Kenntnis. Auf
vorstehende Abwägung wird verwiesen, ein Konflikt mit dem vorliegend geplanten
Wohnbaugebiet wird nicht gesehen. Die Begründung wird zur besseren
Verdeutlichung der geplanten Hofstellenerweiterung soweit erforderlich noch
redaktionell ergänzt.
LEW Verteilnetz:
Beschluss entfällt
LEW TelNet:
Der Gemeinderat stellt fest, dass seitens
LEW-TelNet keine Einwendungen gegen die Planung bestehen. Die Hinweise zum
weiteren Planverfahren werden beachtet.
Satzungsbeschluss:
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden
Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan, "Ried Nord-West",
Gemeinde Kammeltal, Gemarkung Ried, i. d. Fassung vom 19.10.2021, redakt.
geändert 14.12.2021, bestehend aus Teil A - Planzeichnung, Teil B - textliche
Festsetzungen und Teil C – Begründung, mit den eingearbeiteten Änderungen aus
heutiger Abwägung, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss
des Bebauungsplanes ortsüblich bekannt zu machen. Nach Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB
rechtswirksam in Kraft.
Herr Anwander fragte Herrn Thielemann, wie
man grundsätzlich auf die Geschoss- und Grundflächenzahlen komme.
Herr Thielemann antwortete, je nach
Baugebietstyp gibt es unterschiedliche Obergrenzen. Beispielsweise in einem
Allgemeinen Wohngebiet (WA) gilt als Obergrenze der GRZ ein Wert von 0,4.
Dementsprechend ein Wert von 0,8 für die GFZ bei zwei Vollgeschossen. Die
Grundflächenzahl ist auch ausschlaggebend für Ausgleichsmaßnahmen.
Herr Finkel fragte nach, inwieweit eine GFZ
von 1,2 erlaubt ist.
Herr Thielemann ergänzte, dass bei einer GRZ
von 0,4 bei drei Vollgeschossen beispielsweise GFZ von 1,2 in einem WA schon
erreicht ist.