Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Beschluss:

 

Es bestehen keine Bedenken gegen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Gartenhütte auf dem Grundstück Fl.-Nr. 48/1, Gemarkung Ried b. Behlingen. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Bauantrag ist dem Landratsamt Günzburg als Baugenehmigungsbehörde vorzulegen.