Sitzung: 24.02.2015 GRS_11_2015
Beschluss: zurückgestellt
Kein Beschluss.
Der Vorsitzende
soll zunächst anfragen, welchen Zuschuss die Stadt Ichenhausen gewährt um dann
über einen gemeindlichen Zuschuss beraten zu können. Sollte der Betrag laut
Geschäftsordnung im Rahmen der Zuständigkeit des ersten Bürgermeisters liegen,
kann der Vorsitzende einen entsprechenden Betrag zusichern.