Beschluss: zurückgestellt

Kein Beschluss.

Der Vorsitzende soll zunächst anfragen, welchen Zuschuss die Stadt Ichenhausen gewährt um dann über einen gemeindlichen Zuschuss beraten zu können. Sollte der Betrag laut Geschäftsordnung im Rahmen der Zuständigkeit des ersten Bürgermeisters liegen, kann der Vorsitzende einen entsprechenden Betrag zusichern.