Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

 

Mit dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 68, Gemarkung Ettenbeuren, besteht Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Bauantrag ist dem Landratsamt Günzburg als Baugenehmigungsbehörde vorzulegen.