Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 4, Anwesend: 15

Beschluss:

 

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die geplante Nutzungsänderung und Erstellung eines Lagerplatzes. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Bauantrag ist dem Landratsamt Günzburg als zuständiger Genehmigungsbehörde vorzulegen.