Sitzung: 22.09.2021 GRS_08_2021
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 4, Anwesend: 15
Beschluss:
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen
keine Bedenken gegen die geplante Nutzungsänderung und Erstellung eines
Lagerplatzes. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Bauantrag ist dem
Landratsamt Günzburg als zuständiger Genehmigungsbehörde vorzulegen.