Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

 

Die Einbeziehungssatzung „Max-Schmid-Straße Süd“ in der Fassung vom 20.07.2021 wird aufgrund § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB), Art. 81 Bayer. Bauordnung (BayBO) sowie Art. 23 Gemeindeordnung (GO) als Satzung beschlossen. Die Satzung tritt mit Ihrer Bekanntmachung in Kraft.