Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Anwesend: 16

Beschluss:

 

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen den Vorbescheidsantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses in Holzständerbauweise, Fl.-Nr. 16 in Hammerstetten keine Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Ob für die Zufahrt über den bisherigen Feldweg zum Grundstück das kleine Stück bis zur Grundstückseinfahrt umgewidmet werden muss, wird durch die Verwaltung geprüft. Der Antrag ist dem Landratsamt Günzburg als Baugenehmigungsbehörde vorzulegen.