Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 16, Befangen: 1

Beschluss:

 

Dem Bauantrag Nr. 35/2021 zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 677/2, Gemarkung Wettenhausen, An der Richtstatt wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Bauantrag ist dem Landratsamt Günzburg als Baugenehmigungsbehörde vorzulegen.