Sitzung: 22.06.2021 GRS_06_2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Beschluss:
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht besteht mit dem
Vorhaben Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden. Der
Bauantrag ist dem Landratsamt Günzburg als Baugenehmigungsbehörde vorzulegen.