Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Beschluss:

Der Bauvoranfrage zum Neubau eines Michviehlaufstalles mit Güllegrube auf dem Grundstück Fl.-Nr. 143/1 kann zugestimmt werden. Die Verwaltung prüft, ob es ein Grundstück in der Nähe des bisherigen Futtersilos gäbe, das genauso geeignet wäre, wie das vom Bauwerber geplante. Gegen das Vorhaben bestehen keine Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Antrag auf Vorbescheid ist dem Landratsamt Günzburg als Genehmigungsbehörde vorzulegen.

Mit dem Bauherren ist ein städtbaulicher Vertrag abzuschließen. Die Kosten für die Wasserleitung werden mit 60% auf den Herstellungsbeitrag angerechnet.