Sitzung: 22.06.2021 GRS_06_2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Beschluss:
Der Bauvoranfrage zum Neubau eines Michviehlaufstalles
mit Güllegrube auf dem Grundstück Fl.-Nr. 143/1 kann zugestimmt werden. Die
Verwaltung prüft, ob es ein Grundstück in der Nähe des bisherigen Futtersilos
gäbe, das genauso geeignet wäre, wie das vom Bauwerber geplante. Gegen das
Vorhaben bestehen keine Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Der Antrag auf Vorbescheid ist dem Landratsamt Günzburg als Genehmigungsbehörde
vorzulegen.
Mit dem Bauherren ist ein städtbaulicher
Vertrag abzuschließen. Die Kosten für die Wasserleitung werden mit 60% auf den
Herstellungsbeitrag angerechnet.