Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Beschluss:

Dem Wiederaufbau eines durch Brand teilweise zerstörten Gebäudes durch Anbau und Einbau einer 2 Wohneinheit, sowie Teilabbruch noch bestehender Brandruinenreste auf dem Grundstück Fl.-Nr. 4, Gemarkung Kleinbeuren, Ettenbeurer Straße 18 wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Bauantrag ist dem Landratsamt Günzburg als Genehmigungsbehörde vorzulegen.