Sitzung: 18.05.2021 GRS_05_2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Beschluss:
Für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wird ein Erfrischungsgeld für die Bundestagswahl am 26.09.2021 in Höhe von:
· 35,00 € für den Vorsitzenden sowie
· 25,00 € für die übrigen Mitglieder,
wie im § 10 Bundeswahlordnung vorgeschlagen, gewährt. Bei Änderungen der Bundeswahlordnung werden die Sätze des Erfrischungsgeldes dementsprechend angepasst.