Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Beschluss:

 

Für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wird ein Erfrischungsgeld für die Bundestagswahl am 26.09.2021 in Höhe von:

 

·         35,00 € für den Vorsitzenden sowie

·         25,00 € für die übrigen Mitglieder,

 

wie im § 10 Bundeswahlordnung vorgeschlagen, gewährt. Bei Änderungen der Bundeswahlordnung werden die Sätze des Erfrischungsgeldes dementsprechend angepasst.