Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Beschluss:

Mit dem Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 106, Gemarkung Ettenbeuren, Schönenberger Straße 14, besteht Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Bauantrag ist dem Landratsamt Günzburg als Genehmigungsbehörde vorzulegen.