Sitzung: 23.03.2021 GRS_03_2021
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 6, Anwesend: 16, Befangen: 0
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Rechtsauffassung des Landratsamtes Günzburg zu dem Bauantrag Nr. 50/2020 zur Sanierung eines bestehenden Wohnhauses, Ausbau und Umnutzung des Bestandstadels zu einer zweiten Wohneinheit und Abriss der bestehenden abflusslosen Grube auf dem Grundstück Fl.Nr. 35 Gemarkung Wettenhausen, Von-Rehlingen-Str. 2, Fl.Nr. 35 Gmkg. Wettenhausen zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.