Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 6, Anwesend: 16, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Rechtsauffassung des Landratsamtes Günzburg zu dem Bauantrag Nr. 50/2020 zur Sanierung eines bestehenden Wohnhauses, Ausbau und Umnutzung des Bestandstadels zu einer zweiten Wohneinheit und Abriss der bestehenden abflusslosen Grube auf dem Grundstück  Fl.Nr. 35 Gemarkung Wettenhausen, Von-Rehlingen-Str. 2, Fl.Nr. 35 Gmkg. Wettenhausen zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.